Die Diepolder von Diepolz

Alle Diepolder haben ein und denselben Stammvater "Diepold", der als freier Rodungsbauer um ca. 1250 am Ort des heutigen Weilers "Diepolz" bei Altusried im Allgäu eine Hofstätte errichtete. Nach und nach entstanden hier weitere Höfe, die bis 1475 nicht im Lehensverband des Klosters Kempten waren. 1593 besagt das Lehenbuch des Klosters Kempten, dass hier 6 Höfe stehen, die alle dem Diepolder gehören und einen Familienverband bilden. Das Lehenbuch nennt 1475 Benz Diepolder zum Diepoltz; 1477 Jos Diepolder zum Diepoltz, die Diepolder zum Diepoltz noch bis 1617 (Beginn des 30-jährigen Krieges 1618). Durch Ausheiratungen und Ausbau aus dem Familienverband entstehen in der engeren Umgebung weitere Höfe der Diepolder.
Ursprünglich wurde der Hof des Diebold, Diepold, "beim Diepold" genannt. Als sich die Sippe vergrößerte entstand die Mehrzahl "bei den Diepold's", wobei schließlich das "s" zu "z" wurde "Diepoldz" der Ort. Die Diepold als Sippe im Plural wurden zu "Diepolder"; die Diepolder beim Diepolz. Seit Urkundenbeginn hat sich an dieser Schreibweise nichts mehr geändert. Man könnte meinen, dass die Diepolder in ihrer Rodungszeit Hinterwäldler waren. Bei genauer Betrachtung steckt schon in den Anfängen System dahinter. Die Diepolder haben es verstanden, als freie Bauern ohne Schirmherr bis 1475 auszukommen. Daher mussten sie die ganze Sippe zusammenhalten. Ihre Einflussnahme auf ihre Umgebung dürfte nicht unbedeutend gewesen sein. 1568 schickten sie einen Georg Diepolder auf die Universität Freiburg.
Der Vollständigkeit wegen muss der gleichnamige Ort "Diepolz" bei Immenstadt in Betracht gezogen werden. Dieses Diepolz wird erstmals anno 1275 erwähnt und ist 1451 von 49 rotenfelsischen Eigenleuten bewohnt. Auch dieses Diepolz wurde urkundlich von einem "Diepold" mit einer Hofstatt gegründet, jedoch ist hier kein Name "Diepold" zu finden, wie aus dem Rotenfelser Leuteverzeichnis von 1451 hervorgeht, auch nicht im ganzen oberen Allgäu. Eine weitere Entstehung des Familiennamens "Diepolder" ist an keinem weiteren Ort zu finden, wenn man den vereinzelt vorkommenden Namen "Diebold" außer Acht lässt. Bis 1450 hat sich die Ausbreitung der Diepoldersippe von Diepolz bei Altusried auf den Raum Altusried und Umgebung beschränkt. Von 1450 bis 1526 dehnten sich die Diepolder auf die ganze Grafschaft Kempten und den Klosterstaat Ottobeuren aus.
Die Diepolder müssen zwischen 1500 bis 1525 im Klosterstaat Ottobeuren ansässig geworden sein. In Brandholz, Gemeinde Böhen, gelangt 1522 ein Hans Diepolder auf den Hof Nr. 3, ihm folgt 1550 sein Sohn Marx Diepolder auf dem Hof nach. Wenn mans davon ausgeht, dass Johann und Christa Diepolder in Hawangen verwandt waren, kann es sich nur um Vettern handeln, weil Christa ein Freier war (er hat eine "Freie" als Mutter gehabt) und Johann kemptisch, insofern können sie keine Brüder sein. Man müsste von einem Diepolder ausgehen, der ca. 1500 aus kemptischem Gebiet nach Hawangen zog.
Im Klosterstaat Ottobeuren befinden sich im Jahre 1564 10 Diepolder-Familien. Sie alle sind kemptische Eigenleute oder Freie und sitzen auf kemptischen Lehenhöfen, außer Valentein in Ottobeuren. Auch die Ehefrauen sind alle kemptisch oder Freie von Geburt her. Nachdem die Kinder den Status der Mutter erhalten, musst die Mutter eine kemptische oder Freie sein, weil der Hofnachfolger kein ottobeurischer Leibeigener sein durfte. Aus dem Urtext des Stiftes Kempten:
"Item auch welcher ain wib hat, die min ist und der man nit, so sin wib und kind min; welcher auch miner arm man ainer ain wib hat, die nit min ist, so hörent die kind der muter nach."
Die niedere Gerichtsbarkeit für kemptische Lehen übte der kemptische Lehensherr aus. So musste auch die Fahrnis an das Stift Kempten bezahlt werden.

Die einfache Landbevölkerung schied sich in einen Personenkreis, der mit Leib und Leben Eigentum des Landesherren war, den Leibeigenen, und eine Gruppe, die zwar persönlich frei war, deren Grund und Boden, Haus und Hof aber einem Grundherren gehörte.
Der sogenannte Allgäuer Brauch besagte, dass ein Untertan seinem Herrn auch dann verpflichtet blieb, wenn er in den Bereich einer anderen Herrschaft verzog.
Die Freien waren jene, die vollkommen reichsunmittelbar und nicht durch Abgaben einem Grundherrn verpflichtet waren. Sie hatten ihren ganzen Besitz als freies Eigentum. Die Zahl der lehensfreien Bauern war gering, die meisten hatten neben freieigenen Grundstücken auch noch lehenbare Grundstücke. Die Freien führten zum Zeichen der Reichsunmittelbarkeit den doppelköpfigen Reichsadler, den sie auf das Stadeltor malten.
Solche Adlertore sind erhalten auf dem Bauernhof HsNr. 10 in Binzen (Gd. Altusrie) und im Bauenhofmuseum Illerbeuren.